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Bedarfsplanung Brand- und Bevölkerungsschutz zugestimmt

19.12.2016

Die Stadt Riedlingen verfügt derzeit in der Kernstadt und in seinen Teilorten über eine leistungsfähige Feuerwehr. Dies geht aus der Feuerwehrbedarfsplanung hervor, die in der jüngsten Gemeinderatssitzung vorgestellt worden ist.

Sowohl bei den Einsatzzeiten als auch beim Material und beim Personal erfüllt die Gesamtfeuerwehr im Großen und Ganzen die Kriterien. Aber um dies auch künftig zu erfüllen, geht die Feuerwehr von einem Netto-Investitionsbedarf in den kommenden fünf Jahren von rund 1,1 Millionen Euro. Auch für den Bevölkerungsschutz im Krisenfall sind noch Investitionen von 150 000 Euro notwendig. Angesichts der Kosten wurde auch eine Zentralisierung im Rat diskutiert. Zuletzt war der Feuerwehrbedarfsplan 2006 erstellt worden. So wurde damals die Einteilung in Einsatzgruppen Nord (Zell-Bechingen und Zwiefaltendorf) und West (Pflummern und Grüningen) auf den Weg gebracht. Die damalige „Zukunftsplanung 2006“ sei zu 95 Prozent auch umgesetzt worden, so der Stadtbrandmeister Stefan Kuc. Nun nach zehn Jahren sei die Fortschreibung notwendig geworden.

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern der Feuerwehr, der Stadtverwaltung und des Gemeinderats hat nun diese aktualisierte Bedarfsplanung für die Jahre 2017 bis 2021 erarbeitet. Daraus ist ein 63 Seiten starkes Papier geworden, das die Grundlagen erläutert (siehe Hintergrund) und anhand einer Ist-Analyse bei Personalstand, Ausbildung, Unterbringung oder auch Anmarschzeit die derzeitige Situation definiert und daraus Konsequenzen für die Zukunft ableitet.

Im Grundsatz ist die Bilanz positiv, wie Kuc darlegt: So ist die Leistungsfähigkeit in der Kernstadt bei Brand oder Hilfeleistung rund um die Uhr gegeben. Bei den Teilorten stehen tagsüber nicht immer die erforderliche Anzahl an Einsatzkräften zur Verfügung. „Die Planungsziele können mit der aktuellen Feuerwehrstruktur und der bereits umgesetzten Anpassung der Alarm- und Ausrückeordnung eingehalten werden“, heißt es im Bericht. Auch der Fuhrpark, Ausrüstungsstand und Unterbringung sind größtenteils in Ordnung, aber bei einigen Abteilungen seien Maßnahmen erforderlich. Auch Personal- und Ausbildungsstand sind demnach zumeist gut, jedoch seien bei Abteilungen zum Teil Defizite erkennbar. So gibt es keine Einsatzkräfte mit Zugführerausbildung in Pflummern Zell-Bechingen oder Zwiefaltendorf.

Als Investitionskosten in den kommenden fünf Jahren wurden von der Arbeitsgruppe netto rund 1,13 Millionen Euro genannt. Dies umfasst Fahrzeugbeschaffungen, den Kauf eines Verwaltungsprogramms sowie den Neubau eines Gerätehauses in Pflummern oder die Renovierung des Hauses in Grüningen. Dies wurde vom Rat zunächst zur Kenntnis genommen.
 
Angesichts der hohen Kosten für die Feuerwehr und zum Teil nur wenigen Einsätzen im Jahr bei einzelnen Abteilungswehren, wurden im Rat auch Überlegungen über eine Zentralisierung angestellt, was von etlichen Feuerwehrangehörigen auf den Besucherplätzen aufmerksam verfolgt wurde. Die Kosten seien immens, sagte Gemeinderat Klaus Wochner. Man müsse auch auf der Kostenseite reagieren und daher könnte eine Zentralisierung Sinn machen. Auch Hartmut Pernice sah angesichts der Einsatzzahl mancher Abteilungen den Bedarf darüber Nachzudenken, zumal er auch seine Zweifel äußerte, ob manche Abteilungen mangels echten Einsätzen im Notfall überhaupt die Maschinen richtig bedienen könnten. Damit erregte er großen Unmut bei den Feuerwehr’lern und bei den Ortsvorstehern. Denn das würde ja in wöchentlichen Übungen geprobt.

Kuc hielt dem die Ausführungen aus dem Bedarfsplan entgegen, das die Frage einer Zentralisierung aufgegriffen hatte. Den Kosteneinsparung ständen danach erhebliche Nachteile gegenüber: Verlust von wichtigen Ortskenntnissen, die Hilfsfristen könnten nicht mehr eingehalten werden und die Akzeptanz wäre wohl nicht gegeben. Auch Gemeinderat Joachim Kraus hielt ein Plädoyer für die dezentrale Struktur. „Die Strukturen sind gut, sie dienen der Entlastung der Hauptfeuerwehr. Das muss es uns Wert sein. Das ist kein Luxus, sondern dient dem Bürgerschutz.“
 
Hintergrund

Paragraf 3 des Feuerwehrgesetzes verpflichtet die Gemeinden, auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die Kriterien dafür, was unter einer leistungsfähigen Feuerwehr zu verstehen ist, wurden vom Innenministerium, dem Landesfeuerwehrverband und dem Städte- und Gemeindetag festgelegt. Kriterien sind: Zeit, Personal und Material.

Bemessungswerte sind danach: wie schnell ist die Feuerwehr am Einsatzort, mit wie vielen Einsatzkräften und mit welchem Material. Alle drei Kriterien müssen zur gleichen Zeit in ausreichender Form gegeben sein, um von einer leistungsfähigen Wehr zu sprechen.

Dies wird anhand von Standard-Szenarien abgeprüft:
Zeit und Personal: So sollten bei einem angenommenen Standardbrand zehn Minuten nach Ende der Alarmierung die erste Einheit mit neun Personen vor Ort sein. Zudem geht man von vier Minuten Zeitbedarf für Entdeckung und Meldung des Brands aus sowie zwei Minuten für Gesprächs- und Alarmierungszeit. Gesamtbedarf damit maximal 17 Minuten: Hintergrund: Spätestens 17 Minuten nach Beginn einer Rauchgasvergiftung muss die Reanimation einsetzen, um einen Verletzten erfolgreich wiederbeleben zu können. Die nächste Einheit mit ebenfalls neun Personen sollte nach 15 Minuten vor Ort sein. Auch bei einer Standard-Hilfeleistung (etwa nach einem Unfall) sollte die erste Einheit zehn Minuten nach der Alarmierung vor Ort sein.

Einsatzmittel: Als Mindeststandard bei einem Brand oder einer Hilfeleistung wird ein wasserführendes Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-w) mit 500 Litern Löschwasser oder ein Staffellöschfahrzeug (StLF 10/6). Als zweites Fahrzeug für den Brand wird ein LF 10/6 als Mindeststandard definiert. Bei der Hilfeleistung ist ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10/6) definiert.

Anhand dieser Kriterien wurde ein Feuerwehrbedarfsplan erarbeitet, in dem eine Ist-Analyse enthalten ist sowie Maßnahmen dargestellt werden, wie die Kriterien auch künftig erfüllt werden können.
 
Bericht: Schwäbische Zeitung

(Erstellt am 31. Dezember 2016)