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Neue Feuerwehr-Entschädigungssatzung beschlossen

19.12.2016

Die Feuerwehrmänner und -frauen in Riedlingen und seinen Teilorten erhalten künftig eine etwas höhere Entschädigung als bislang. Die Ortschaftsräte und der Gemeinderat haben bei drei Enthaltungen der neuen Satzung zugestimmt, die nun 2017 in Kraft treten soll. Die neue Satzung hat voraussichtliche Mehrkosten 6300 Euro im Jahr zur Folge.

Archiv-Foto: Thomas Warnack

Das Engagement der rund 220 aktiven Feuerwehrangehörigen in Kernstadt und Teilorten geschieht im Ehrenamt. Dennoch erhalten die Feuerwehrmitglieder eine Entschädigung, wenn sie im Einsatz sind oder auch für ihre Ausbildungs- und Probenarbeit. Zudem werden Funktionsträger für ihre Arbeit mit jährlichen Pauschalen entschädigt. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Feuerwehrgesetz im Paragraf 16.

Die Entschädigungssatzung wurde letztmals 2009 geändert. Im Frühjahr 2016 hat nun der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Empfehlungen über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Funktionsträger als Entwurf veröffentlicht. Dieser Entwurf ist zwar noch in der Beratungsphase beim Städte- und Gemeindetag, doch auf dessen Grundlage hat die Stadt nun einen eigenen Entwurf erarbeitet. Ziel war es die Unterschiede zwischen den Entschädigungen der Abteilung Riedlingen und der Abteilungen der Stadtteile auszugleichen. Für den gleichen Aufwand soll es künftig innerhalb der Wehr in Riedlingen die gleichen Entschädigungssätze geben.

Der Entwurf wurde den Feuerwehrabteilungen zur Beratung übergeben und dann nach eingehender Diskussion mit geringfügigen Änderungen, so die Verwaltung, mehrheitlich verabschiedet. Auch die Ortschaftsräte haben einstimmig für den Entwurf votiert, im Riedlinger Rat gab es lediglich drei Enthaltungen.

Diese neue Satzung zieht Mehrkosten von rund 6300 Euro nach sich, wie eine Berechnung der Verwaltung darlegt. Vergleichsmaßstab waren die Zahlen von 2014 oder 2015 bei Einsätzen oder bei Ausbildung und Probenbesuch. So steigen danach die Aufwendungen für Funktionsträger um 1690 Euro im Jahr, die Entschädigungszahlungen bei Einsätzen um 608 Euro, die Entschädigungen für die Teilnahme an Lehrgängen um 1000 Euro und die Kosten für den Probenbesuch um 3000 Euro. Allerdings sind dort zwei Punkte nicht berücksichtigt: So werden die Ausgaben für Einsätze in der Regel wieder über Kostenersatz refinanziert. Und weil der derzeitige Stadtbrandmeister und Riedlinger Abteilungskommandant Stefan Kuc zu 50 Prozent für seine Tätigkeit freigestellt wurde, erhält er keine Aufwandsentschädigung für Funktionsträger, die sich auf rund 1760 Euro im Jahr belaufen hätten. Gleichzeitig wurde geregelt, welche Aufgaben dem Kommandant im Rahmen seiner Freistellung als Arbeitszeit angerechnet werden.

Die Entschädigungssätze

Folgende Entschädigungszahlungen sind in der neuen Satzung festgelegt (hier ein Auszug; bisherige Kostensätze in Klammern):
Entschädigung pro Einsatzstunde: 12 Euro (11 Euro)
Entschädigung pro Tag für Ausbildung (< 4 Stunden): 6,50 Euro (5 Euro).
Sicherheitswachdienst pro Stunde: 12 Euro (11 Euro)
Teilnahmen an Proben/Sonderproben ab der 12. Probe je: 5 Euro (bislang nichts)
Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger (Auszug:
Abteilungskommandant Riedlingen: 1260 Euro im Jahr (1600 Euro)
Abteilungskommandant Teilorte: 300 Euro im Jahr (180 Euro).
 
Bericht: Schwäbische Zeitung

(Erstellt am 31. Dezember 2016)