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Kurzübersicht

Einsatz-Nr.:
108/2017
Datum:
06.11.2017
Alarmzeit:
19:57 Uhr
Schleife:
Zugalarm

Eingesetzte Kräfte:

Abteilung Riedlingen:
  • KdoW
  • ELW
  • HLF
  • DLK
  • LF1
Abteilung Neufra:
  • TSF
Sonstige Einsatzkräfte:
  • DRK (RTW)
  • ASB (NEF)
  • Polizei

Ausgelöster Rauchwarnmelder in Neufra

06.11.2017 19:57 Uhr

Über Notruf 112 wurde der Integrierten Leitstelle Biberach (ILS) am Montagabend ein ausgelöster Rauchwarnmelder im 1. OG eines 12-Familienhauses in Neufra gemeldet. Die ILS löste um 19:57 Uhr Zugalarm für die Abteilungen Neufra und Riedlingen aus. Weiter wurde ein Rettungswagen des DRK und ein Notarzteinsatzfahrzeug des ASB zur Einsatzstelle entsandt. Beim Eintreffen der Feuerwehr, war das Gebäude bereits geräumt. Bei der Erkundung wurde Brandgeruch im Treppenhaus festgestellt. Trotz ausgelöstem Rauchmelder und mehrmaligem klingeln / klopfen  öffnete niemand. Die Feuerwehr verschaffte sich schließlich Zugang zur Wohnung. In der verrauchten Wohnung wurde eine Person schlafend vorgefunden und dem Rettungsdienst übergeben. Auf Grund des aggressiven Verhaltens der Person musste die Polizei unterstützend eingreifen. Als Ursache der Verrauchung wurde angebranntes Essen auf dem Herd festgestellt. Die Feuerwehr belüftete die Wohnung, so dass auch die übrigen Bewohner des Hauses wieder zügig in ihre Wohnungen zurück konnten.

Polizeibericht:
Beim Kochen eingeschlafen - Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei waren am Montag in Neufra im Einsatz. Ein 56-Jähriger bereitete gegen 20 Uhr sein Essen zu. Da er Alkohol getrunken hatte schlief er offenbar im Wohnzimmer ein. Das Essen auf dem Herd brannte an und fing an zu qualmen. Der Schlafende bemerkte den Rauch in der Küche nicht. Der Rauchmelder dagegen schon. Zeugen verständigten die Feuerwehr. Wegen des Rauchs konnten die Retter die Wohnung nur mit Atemschutz betreten. Der 56-Jährige schlief noch immer. Er blieb unverletzt. Der Betrunkene weigerte sich aber, seine Wohnung zu verlassen. Die Polizei nahm den 56-Jährigen mit. Er verbrachte die Nacht im Gewahrsam. In der Wohnung entstand kein Schaden.